Erfahrung schon seit 1987
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
OHRENSCHMERZ
chronischer Schmerz in den Ohren
Das Organ "Oh r"besteht aus drei Anteilen. Die äußeren Ohren bestehen aus der Oh r-Muschel (Auricula), dem äußerem Gehörgang (Meatus acusticus externus) und reichen bis zum Trommelfell. Das Mittelohr leitet den Schall von den äußeren Ohren weiter zum Innenoh r. Das Innenohr befindet sich im Felsenbein und enthält das eigentliche Hörorgan (Corti Organ). Das Mitteloh r steht mit dem Nasen/Rachenraum über die Oh r-Trompete (Eustachische Röhre) in Verbindung.
Häufige Ursachen für einen Ohrenschmerz:
En tzündung der äußeren Ohren durch Viren oder Bakterien
En tzündung der Mittel-Ohren. Viren oder Bakterien gelangen dabei aus dem Nasen/Rachenraum über die Ohrtrompete ins Mitteloh r. Häufig bei Kinder.
En tzündung der Oh r-Trompete
Fremdkörper in den Ohren
Eine En tzündung des Innenohres und Gleichgewichtsorganes (Labyrinthitis) ist eher selten, kann aber neben einem Ohrenschmerz zu Hörverschlechterung, heftigem Drehschwindel und Geräuschen in den Ohren (Tinnitus) führen.
Öfters strahlen Zah nschmerzen in die Ohren aus. Auch im Rahmen eines Herpes zoster oticus kann es zu einem Ohrenschmerz kommen. Gleiches gilt für die Glossopharyngeusneuralg ie.
Im Rahmen eines sog. orofaz ialen Schmerzes kann es ebenfalls zu einem Ohrenschmerz kommen. Als orofazialer Schmerz fasst man im Sinne eines Oberbegriffes Schmerz en im Bereich von Ges icht, Nase, Ohren und Kiefergelen k zusammen, manche Autoren schließen auch die Halswi rbelsäule mit ein. Hauptsächlich handelt es sich allerdings um Gesich ts- und Kieferschmerzen.
Auch die Intermedius-Neuralgie kann mit einem Ohrenschmerz einhergehen. Diese Krankheit ist gekennzeichnet durch streng einseitige, attackenförmig lanzierende Schmerz en im Bereich des äußeren Gehörgangs mit Ausstrahlung in die Tiefe des Oh res, zum Gesich t, bis hin zum Gau mendach und häufig strahlen die Beschwerden auch nach dorsal (= hinten) bis zum Nac ken aus.
Seltener kann das
Eagle Syndrom zu einem
Ohrenschmerz
führen.
Das Eag
le-Synd
rom
ist
gekennzeichnet durch einen länger anhaltenden bohrenden und drückenden halbseitigen
Gesichtsschmerz, der oft mit
einem seitengleichen Kopfschmerz vergesellschaftet
ist. Hinzu können
einseitige Schmerzen im Schlund- und
Rac henbereich mit Schluck- und Geschmacksstörungen treten. Das Eag
le-Synd
rom
ist ein häufig verkanntes Krankheitsbild, weil die Beschwerden oft unspezifisch
sind. Die Schmerzsymptomatik kann
sich auf den ganzen Hals ausdehnen und / oder in das
Oh r
ausstrahlen.
Nicht selten verbleibt trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) fachärztlichen Behandlung weiterhin ein Ohrenschmerz (chronischer), so daß dann schmerztherapeutische Behandlungsmethoden gefragt sind. Oft sind diese bei verschiedenen Grundkrankheiten die gleichen, da sie sich nach dem Schmerz und dessen Ausdehnung und nicht mehr vorrangig nach der Ursache richten.
Dabei ist eine spezielle schmerztherapeutische Methode auch bei einem Schmerz
in den
Ohren sehr
hilfreich, nämlich die wiederholte Blockade (Betäubung) des
Gangl ion stella tum
mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (Lokalanästhetikum). Das
Ganglion stellatum
ist eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich.
Wird diese betäubt,
bzw. blockiert, so kommt es in der gleichseitigen Kopfhälfte neben der
erwünschten Schmerzlinderung zu einer
enormen Durchblutungssteigerung, wie sie sonst mit keinem Medikament erreicht
werden kann. Unter
optimierten Durchblutungsverhältnissen heilen alle En tzündungen
sicher ab, aus diesem Grunde ist eine solche Behandlung gerade bei einem
entzündlich bedingten
Schmerz
in den
Ohren auch kurativ (=
heilend).
Es reicht aber nicht aus, diese Blockade nur ab und zu durchzuführen, sondern es ist eine gehäufte Abfolge erforderlich, so z. B.
ein bis zwei mal täglich über 10 Tage,
was allerdings einen stationären Aufenthalt voraussetzt. Aus Sicherheitsgründen
kann die Blockade aber jeweils nur einseitig durchgeführt werden. Liegt der
Ohrenschmerz beidseitig vor, so erfolgt die Behandlung z.B. zunächst nur links
und anschließend rechts.
Daß
Lokalanästhetika auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich
wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken
Sie hier.
Geht der Ohrenschmerz von einer
Entzündung im Bereich des äußeren Gehörgangs und/oder der Ohrmuschel aus, ist
auch eine mehrmals tägliche, lokale (= örtliche)
Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Lidocain-Spray) sehr zu
empfehlen.
Hilfreich sind bei einem Ohrenschmerz auch engmaschig wiederholte Blockaden des Ganglion cervicale superius (= eine vegetative Schaltstelle hinter dem Rach en), allerdings erfolgt diese Blockade als GLOA (= Blockade mit einem Opium-ähnlichen Wirkstoff). Bei entzündlichen Schmerzursachen ist diese Methode jedoch weniger angezeigt, da die sympathikolytische (= gefäßerweiternde) und damit durchblutungssteigernde Komponente allenfalls gering ausgeprägt ist.
Laut der
Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben
alle
Versicherte
(also auch ältere
Patienten)
einer gesetzlichen Krankenkasse
einen Rechtsanspruch auf eine
Rehabilitation und
können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch
einen
Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten
bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05)
und Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst
zu)).
Der
Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm
bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse
wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.
Ein Recht, die Reha-Klinik selbst auszuwählen
(gilt auch für Anschlußheilbehandlungen), haben nach §9 Sozialgesetzbuch
IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern
Versicherte aller gesetzlichen Rehabilitationsträger, also auch
Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche
Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative
Broschüre herausgegeben:
http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Sie wollen mit einem erfahrenen Schmerzarzt sprechen? Kein Problem, einfach jeweils an einem Mittwoch zwischen 13.00 und 14 Uhr oder Donnerstag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr die Tel.-Nr. 07931-5450 anwählen (keine extra Gebühren).
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Aktualisiert:>10.06.2009</> kusb&
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